Um einen möglichst reibungslosen Ablauf und die bestmöglichen Ausbildungsergebnisse zu erzielen, müssen sowohl der Hund als auch der Hundeführer einige Anforderungen erfüllen, bevor wir mit der Ausbildung beginnen können.
Anforderungen an den Jagdhund
- gehört zu den Jagdhunden, die zur Feststellung der Brauchbarkeit entsprechend der jeweils geltenden landesrechtlichen Bestimmungen in Mecklenburg-Vorpommern zugelassen sind
- muss über einen Grundgehorsam verfügen und sich vom Schwarzwild abrufen lassen
- ist der Arbeit im Schwarzwildgatter körperlich gewachsen und sichtbar gesund
- hat ein Mindestalter von 8 Monaten für den Übungsbetrieb
- für Welpentage ein Alter bis 8 Monate
- ist gechipt oder tätowiert
- hat einen gültigen Impfausweis, mit Impfschutz gegen mindestens Tollwut, Staupe, Hepatitis contagiosa canis, Parvovirose und Leptospirose
- es muss eine gültige Haftpflichtversicherung vorliegen
Anforderungen an den Jagdhundeführer
- er muss im Besitz eines gültigen Jagdscheines sein
- Eigentümer des Jagdhundes oder für die Führung des Jagdhundes schriftlich bevollmächtigt sein
- er muss körperlich in der Lage sein, seinen Hund im Gatter zu führen
- er muss in der Lage sein, seinen Jagdhund vom Schwarzwild abzunehmen